Neuer Termin für Umtausch von Führerscheinen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970

Die Stadt Bayreuth hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die gesetzliche Umtauschpflicht für Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 am 19. Januar nächsten Jahres endet. Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass dies die alten grauen oder rosafarbenen Papier-Führerscheine betrifft, deren Gültigkeit nach und nach abläuft.
Für die Beantragung des Umtauschs bietet die Stadt Bayreuth verschiedene Möglichkeiten an:
Möglichkeit 1: Online-Antrag im Bürgerservice-Portal der Stadt Bayreuth unter der Rubrik „Führerscheinantrag“. Hierbei ist keine persönliche Vorsprache im Straßenverkehrsamt erforderlich. Der Antrag kann online hochgeladen werden, nachdem die Unterschrift und das Passbild eingescannt wurden.
Möglichkeit 2: Das Antragsformular kann von der Homepage der Stadt Bayreuth heruntergeladen werden. Es muss ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Zusätzlich werden ein biometrisches Passbild und der Unterschriftsvordruck benötigt. Der Antrag kann dann zusammen mit den Unterlagen entweder direkt beim Straßenverkehrsamt im Rathaus II abgegeben oder in die Briefkästen des Rathauses II oder des Neuen Rathauses eingeworfen werden.
Möglichkeit 3: Das Antragsformular kann auch bei den Bürgerdiensten im Neuen Rathaus, im Rathaus II oder im Straßenverkehrsamt abgeholt werden. Es muss ebenfalls ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den weiteren Unterlagen bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Nach Bearbeitung und Fertigstellung des neuen Führerscheins erhält der Antragsteller einen Abholtermin. Dabei fällt eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro an, die entweder online oder bei der Abholung bezahlt werden kann. Der alte Führerschein muss abgegeben oder zum Entwerten vorgelegt werden.
FAQ:
– Wann endet die gesetzliche Umtauschpflicht für Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970?
Die gesetzliche Umtauschpflicht endet am 19. Januar nächsten Jahres.
– Welche Führerscheine müssen umgetauscht werden?
Es müssen die alten grauen oder rosafarbenen Papier-Führerscheine umgetauscht werden.
– Wo kann der Umtausch beantragt werden?
Der Umtausch kann entweder online im Bürgerservice-Portal der Stadt Bayreuth oder persönlich bei den Bürgerdiensten im Rathaus II oder im Neuen Rathaus beantragt werden.
– Was kostet der Umtausch?
Der Umtausch kostet 25,30 Euro, die entweder online oder bei der Abholung bezahlt werden können.