Das Erkennen von Adblockern auf YouTube wird von Datenschützern kritisiert

Das Erkennen von Adblockern auf YouTube wird von Datenschützern kritisiert

Das Unternehmen YouTube steht in der Kritik von Datenschützern aufgrund seines verschärften Vorgehens gegen die Nutzung von Adblockern. Diese Maßnahmen könnten gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen, da die Technologie zur Erkennung der Adblocker auf den persönlichen Geräten der Nutzer möglicherweise unerlaubt Informationen sammelt. Infolgedessen fordert der EU-Abgeordnete Patrick Breyer eine genaue Überprüfung des Vorgehens seitens der Europäischen Kommission.

Der Konflikt zwischen YouTube und Adblockern begann in den USA, wo Nutzer beim Einsatz eines Adblockers eine Warnung angezeigt bekamen. Diese konnte jedoch einfach weggeklickt werden. Später setzte YouTube strengere Maßnahmen um und warf Nutzer, die Adblocker verwendeten, nach drei angesehenen Videos aus dem Dienst. In Deutschland wurden solche Nutzer kürzlich sogar mit Warnhinweisen begrüßt, was darauf hindeutet, dass YouTube sein Vorgehen gegen Adblocker ausgeweitet hat.

Gemäß der ePrivacy-Richtlinie der EU müssen Online-Dienste die Zustimmung der Nutzer einholen, um auf Informationen zuzugreifen, die auf ihren Endgeräten gespeichert sind. Alexander Hanff, ein Datenschutz-Aktivist, ist der Ansicht, dass die von YouTube eingesetzten Javascript-Erkennungsverfahren für Werbeblocker diese Zustimmung erfordern, jedoch unterlässt es die Plattform, entsprechende Hinweise zu geben.

Angesichts dieser Problematischen Situation hat Hanff eine Beschwerde gegen YouTube bei der Datenschutz-Kommission in Irland eingereicht. Er fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die rechtswidrige Verwendung dieser Adblocker-Erkennungstechnologie zu stoppen.

Patrick Breyer unterstützt die Position von Hanff und hat das Thema an die EU-Kommission herangetragen. Er argumentiert, dass Nutzer mit dem Einsatz von Adblockern ihr Surfen schützen wollen, um nicht ausspioniert zu werden. Die Fragen, ob das Verwenden von Adblocker-Software und die Durchführung solcher Erkennungsverfahren für Dienste wie YouTube notwendig sind oder gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, sollen von der EU-Kommission beantwortet werden.

FAQ:
Q: Was wird von YouTube kritisiert?
A: YouTube wird für sein verschärftes Vorgehen gegen die Nutzung von Adblockern kritisiert.

Q: Gegen welche Datenschutzrechte könnte YouTube verstoßen?
A: YouTube könnte gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen, da das Erkennungsverfahren der Adblocker auf den persönlichen Geräten der Nutzer möglicherweise unerlaubt Informationen sammelt.

Q: Wer fordert eine Überprüfung des Vorgehens seitens der Europäischen Kommission?
A: Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer fordert eine Überprüfung und Stellungnahme der Europäischen Kommission.

Q: Was sagt YouTube zu den Vorwürfen?
A: YouTube erklärt, dass die Adblocker-Erkennung innerhalb des Dienstes und nicht auf den Endgeräten der Nutzer stattfindet. Allerdings ist bislang kein Verfahren mit Server-seitiger Adblocker-Erkennung bekannt.

Q: Was besagt die ePrivacy-Richtlinie der EU?
A: Die ePrivacy-Richtlinie der EU besagt, dass Online-Dienste die Zustimmung der Nutzer einholen müssen, um auf im Endgerät gespeicherte Informationen zugreifen zu können.

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