Europäisches Gericht bestätigt Verstoß gegen Geoblocking-Gesetz

Nutzerinnen und Nutzer der Spieleplattform Steam des Unternehmens Valve sahen in der Vergangenheit die Meldung „In diesem Land nicht verfügbar“, wenn sie Spiele im Internet zu einem günstigeren Preis kaufen wollten. Diese Spiele waren in vielen Ländern billiger, auch wenn sie dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörten.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat nun bestätigt, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist. Eine Klage des US-Konzerns gegen eine kartellrechtliche Geldbuße von 1,6 Millionen Euro wurde abgewiesen. Die EU-Kommission hatte diese Strafe vor zwei Jahren gegen das Unternehmen verhängt.
Valve hatte in der Vergangenheit das sogenannte Geoblocking gezielt eingesetzt, um zu verhindern, dass Kundinnen und Kunden im Ausland günstigere Spiele kaufen konnten. Das Geoblocking soll sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer einer bestimmten geographischen Region nur ausgewählte Inhalte sehen können. Innerhalb der EU ist das Geoblocking jedoch weitgehend untersagt. Unternehmen aus der EU müssen überall in der EU den gleichen Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu gleichen Konditionen gewähren, unabhängig davon, in welchem EU-Mitgliedsland die entsprechende Internetseite aufgerufen wird.
Valve und fünf weitere Spiele-Publisher hatten jedoch das Geoblocking ignoriert, wodurch es zu der kartellrechtlichen Geldbuße kam. Die EU-Kommission begründete dies mit Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und der fehlenden Zusammenarbeit von Valve. Valve und die Spiele-Publisher hatten das Geoblocking auf der Steam-Plattform gemeinsam betrieben.
Valve bestreitet die Vorwürfe und gibt an, dass sie das Geoblocking für Spieleverkäufe auf Steam bereits im Jahr 2015 eingestellt hätten. Sie haben mit der EU-Kommission zusammengearbeitet und werden das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten.
Das Gericht hat die Klage des Unternehmens gegen den Beschluss der EU-Kommission gestern abgewiesen. Valve hatte sich laut dem Gericht mündlich mit fünf anderen Spiele-Publishern – andai, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax – abgesprochen. Das Ziel dieser Vereinbarung war es, das Geoblocking zu nutzen, um die eigenen Gewinne zu erhöhen. Die Geldbuße für alle Unternehmen beträgt insgesamt 7,8 Millionen Euro.
Das Gericht erklärte, dass Verweise auf das Urheberrecht nicht gelten. Das Geoblocking hatte nicht das Ziel, die Urheberrechte der Verleger zu schützen, sondern sollte Paralleleinfuhren verhindern und die hohen Lizenzgebühren und Margen schützen, die Valve erhoben hat.
Das Geoblocking war trotz seiner rechtlichen Dimension wenig erfolgreich, da es relativ einfach mit Hilfe eines Virtual Private Network (VPN) umgangen werden kann. Nutzerinnen und Nutzer kaufen daher Spiele im Ausland, nicht nur weil diese dort günstiger sind, sondern auch wenn die Spiele hierzulande als jugendgefährdend indiziert sind. Steam verbietet diese Praxis zwar offiziell, sperrt oder löscht Konten aber nur in Ausnahmefällen.
Valve ist nun der große Verlierer nach dem Gerichtsprozess. Die Geldbuße von rund 1,6 Millionen Euro dürfte das Unternehmen zwar wenig schmerzen, jedoch hat es sich dazu entschieden, seine Preise in der gesamten Eurozone auf Euro-Währung umzustellen und damit vielerorts zu erhöhen. Die Spielerinnen und Spieler könnten sich nun gezwungen sehen, in Länder wie Großbritannien, Südamerika oder die Türkei auszuweichen, wo die Spiele noch günstiger angeboten werden.