Spieleplattform Steam erleidet Niederlage vor EU-Gericht

Im Streit über eine Millionenstrafe hat der Betreiber der Spieleplattform Steam eine Niederlage vor dem EU-Gericht erlitten. Die Richter wiesen eine Klage des Unternehmens Valve heute in Luxemburg ab und bestätigten, dass Valve und die Spieleverleger Bandai, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben.
Valve betreibt die beliebte Online-Spieleplattform Steam, auf der Millionen von Gamern weltweit Spiele kaufen und herunterladen können. Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2019 eine Untersuchung gegen Valve und fünf Spieleverleger eingeleitet. Der Vorwurf lautete, dass diese Unternehmen durch Gebietsbeschränkungen den Online-Verkauf und damit den Wettbewerb auf dem Markt für PC-Videospiele behindert haben.
Das EU-Gericht bestätigte nun die Entscheidung der Europäischen Kommission und wies die Klage von Valve ab. Den Unternehmen wird vorgeworfen, gegen Artikel 101 des EU-Vertrags verstoßen zu haben, der Kartellabsprachen verbietet und den Wettbewerb schützen soll. Durch die Gebietsbeschränkungen hätten die Spieleverleger den Verbrauchern den Zugang zu günstigeren Preisen und einem breiteren Angebot an PC-Spielen verwehrt.
Valve und die betroffenen Spieleverleger müssen nun mit einer hohen Strafe rechnen. Laut EU-Wettbewerbsrecht können Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Valve hat bereits angekündigt, das Urteil anzufechten und möglicherweise vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Diese Entscheidung des EU-Gerichts könnte Auswirkungen auf die gesamte Videospielbranche haben. Es wird erwartet, dass auch andere Plattformbetreiber und Spieleverleger ihre Geschäftspraktiken überprüfen müssen, um möglichen Kartellverstößen vorzubeugen. Der Schutz des fairen Wettbewerbs ist ein zentrales Anliegen der Europäischen Union.