Unity Runtime Fee sorgt für Unmut in der Entwicklerszene

Unity Runtime Fee sorgt für Unmut in der Entwicklerszene

Mit der sogenannten Unity Runtime Fee, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, sorgt Unity derzeit für Unmut in der weltweiten Entwicklerszene. Es handelt sich hierbei um eine Gebühr, die ab einem bestimmten Grenzwert in Hinblick auf Einnahmen und Erstinstallationen fällig wird und die klassische Umsatzbeteiligung abschaffen soll. Je nachdem, welche Version von Unity beim Entwickeln zum Einsatz kommt, fallen die Grenzwerte anders aus.

Doch während sich verschiedene Entwicklungsstudios über diesen Plan freuen, gibt es auch einige Kritikpunkte. So berücksichtigt die geplante Änderung nicht, dass Spiele innerhalb eines Abonnements oder im Zuge einer Wohltätigkeitsaktion angeboten werden. Außerdem werden auch Demoversionen, Free-to-Play-Software und illegale Kopien nicht berücksichtigt. Es werden einzig Erstinstallationen und Einnahmen betrachtet, ohne die genannten Umstände miteinzubeziehen. Viele Entwicklungsstudios sind daher besorgt über mögliche versteckte Kosten, die eine Veröffentlichung ihres Spiels mit sich bringen könnten und den finanziellen Ruin bedeuten könnten.

Unity hat versucht, die Gemüter zu besänftigen, indem sie ein Update via X (vormals Twitter) veröffentlicht haben und auf das hauseigene FAQ für weitere Informationen verwiesen haben. Dennoch bleiben noch einige Fragen offen.

Die Unity Runtime Fee ist eine Gebühr, die ab dem 1. Januar 2024 fällig wird und von Entwicklern gezahlt werden muss, wenn ein bestimmter Grenzwert in Bezug auf Einnahmen und Erstinstallationen erreicht wird. Diese Gebühr soll die bisherige Umsatzbeteiligung ablösen. Unity ist eine beliebte Engine für die Entwicklung von Videospielen und wird von vielen Entwicklern weltweit genutzt. Die geplante Änderung hat jedoch zu Kritik und Besorgnis in der Entwicklerszene geführt, da sie einige wichtige Aspekte nicht berücksichtigt. Es bleibt abzuwarten, wie Unity auf das Feedback der Entwickler reagieren wird und ob Änderungen an der geplanten Gebühr vorgenommen werden.

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